Fehlt Ihnen in Bezug auf die Weiterbildungszeit nur noch eine Weiterbildungsperiode zum Erwerb des Facharzttitels, so haben Sie die Möglichkeit, Ihr SIWF-Zeugnis für diese Periode bis zu max. 3 Monaten vor deren Ende abzuschliessen und von der Leiterin oder dem Leiter der Weiterbildungsstätte unterschreiben zu lassen. Schliesst die Titelkommission nach Prüfung Ihres Antrags – vorbehältlich des ordnungsgemässen Abschlusses der letzten Periode – auf eine Titelerteilung, müssen Sie per Ende der entsprechenden Weiterbildungsperiode eine Abschlussbestätigung (vgl. hierzu FAQ «Wer muss die Abschlussbestätigung ausstellen und was muss diese beinhalten? Ist eine Muster-Abschlussbestätigung verfügbar?» zum Nachweis Ihrer ununterbrochenen Tätigkeit bis zum Ende der fraglichen Periode einreichen. Ein neues SIWF-Zeugnis ist hingegen nicht nötig.
Fehlt Ihnen keine Weiterbildungszeit mehr, sondern nur noch z. B. die Facharztprüfung, ein Kurs, eine Publikation oder der Nachweis anderer «weiterer Bestimmungen», so können Sie Ihren Antrag ebenfalls im Voraus stellen.
SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung
Elfenstrasse 18, Postfach
3000 Bern 16
Tel. 031 503 06 00
info