Um die Durchführung einer Begutachtung belegen zu können, konnten im eLogbuch entsprechende Dokumente hochgeladen werden. Um den Datenschutz der begutachteten Personen zu gewährleisten, müssen sämtliche Informationen zu diesen Personen unkenntlich gemacht werden. Diese Anonymisierung der Dokumente wurde jedoch teilweise nicht ausreichend vorgenommen. Daher wird neu auf das Hochladen von Belegen verzichtet und die Erstellung eines Gutachtens wird durch die Unterschrift der Leiterin oder des Leiters einer Weiterbildungsstätte in einem SIWF Zeugnis belegt. Gutachten aus vergangenen Perioden können nachträglich im aktuellen SIWF Zeugnis unterzeichnet werden, sofern die Erstellung dieser vor der Leiterin oder dem Leiter der Weiterbildungsstätte belegt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass bei spezifischen Rückfragen der Titelkommission Dokumentation für die Gutachten nachträglich eingefordert werden könnten.
SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung
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