SIWF – ärztliche Weiter- und Fortbildung
 
FAQ
Wer muss die Abschlussbestätigung ausstellen und was muss diese beinhalten? Ist eine Muster-Abschlussbestätigung verfügbar?

Wer muss die Abschlussbestätigung ausstellen und was muss diese beinhalten? Ist eine Muster-Abschlussbestätigung verfügbar?

Gemäss Beschluss der Geschäftsleitung vom SIWF wurde entschieden, dass ein abgeschlossenes SIWF Zeugnis bis zu 4 Kalenderwochen im Voraus unterschrieben werden kann ohne das zusätzliche Dokumente erforderlich sind. Wenn diese 4 Kalenderwochen überschritten werden, ist eine Abschlussbestätigung notwendig. Hierbei handelt es sich um ein Dokument, welches entweder durch die Personalabteilung oder die Leiterin oder den Leiter der Weiterbildungsstätte auszustellen ist. In der Abschlussbestätigung müssen folgende Angaben bestätigt werden:

  • Weiterbildungszeitraum gemäss SIWF-Zeugnis, unter Angabe des Fachgebietes und der Abteilung der Weiterbildungsstätte
  • Beschäftigungsgrad
  • unterbruchsfreie Tätigkeit oder allfällige Absenzen seit Abschluss des SIWF-Zeugnisses

Eine Muster-Abschlussbestätigung finden Sie hier.

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Tel. 031 503 06 00
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