Gemäss Beschluss der Geschäftsleitung vom SIWF wurde entschieden, dass ein abgeschlossenes SIWF Zeugnis bis zu 4 Kalenderwochen im Voraus unterschrieben werden kann ohne das zusätzliche Dokumente erforderlich sind. Wenn diese 4 Kalenderwochen überschritten werden, ist eine Abschlussbestätigung notwendig. Hierbei handelt es sich um ein Dokument, welches entweder durch die Personalabteilung oder die Leiterin oder den Leiter der Weiterbildungsstätte auszustellen ist. In der Abschlussbestätigung müssen folgende Angaben bestätigt werden:
Eine Muster-Abschlussbestätigung finden Sie hier.
SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung
Elfenstrasse 18, Postfach
3000 Bern 16
Tel. 031 503 06 00
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