Die Frauenheilkunde umfasst die Kerngebiete Gynäkologie, Geburtshilfe, Reproduktionsmedizin und gynäkologische Endokrinologie.
Das Fachgebiet beinhaltet die ärztliche Betreuung der Frau und erfolgt unter Berücksichtigung der psychologischen, psychosomatischen und sozialen Bedingungen von Gesundheit, Krankheit und Prävention während der verschiedenen Lebensphasen vom Kindesalter bis ins Senium. Der Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe hat Kenntnisse und Fähigkeiten, die ihn befähigen, als Primärarzt für frauenspezifische Probleme in allen Lebensphasen tätig zu sein.
Voraussetzung für die Erteilung des Facharzttitels ist eine bestandene Facharztprüfung. Sie ist in allen Fachgebieten obligatorisch. Dafür zuständig sind die Fachgesellschaften, welche die Facharztprüfungen mindestens einmal jährlich durchführen.
Datum
Basisexamen und Schlussexamen 1. Teil: Samstag, 17. Juni 2023
Schlussexamen 2. Teil: Der Prüfungstermin wird nach Rücksprache mit den Experten festgelegt
Ort
Basisexamen und Schlussexamen 1. Teil: BERNEXPO Gelände
Schlussexamen 2. Teil: wird von der Leiterin des Departements Weiter- und Fortbildung in Zusammenarbeit mit dem Sekretariat festgelegt (Regionale Prüfung)
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt einen Unkostenbeitrag von CHF 600.00 für das Basisexamen, CHF 600.00 für das Schlussexamen 1. Teil und CHF 2'000.00 für das Schlussexamen 2. Teil.
Zulassungsbedingungen
Es sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO).
Anmeldefrist
Basisexamen und Schlussexamen 1. Teil:
vom 1. Dezember 2022 – 28. Februar 2023 bis 16:00 Uhr
Schlussexamen 2. Teil:
Frühlingssemester 2023: 1. November - 31. Dezember 2022 bis 16:00
Herbstsemester 2023: 1. Mai – 31. Juli 2023 bis 16:00
Frühlingssemester 2024: 1. November - 31. Dezember 2023 bis 16:00
Anmeldung
Online auf der Website der SGGG
www.sggg.ch
Informationen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Gynäkologie und Geburtshilfe; allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Artikel
Datum
Wird von den Kandidatinnen und Kandidaten selbstständig vereinbart.
Ort
Die mündliche Prüfung findet an einem persönlich vereinbarten Termin in der Regel am aktuellen Weiterbildungsort der Kandidatin oder des Kandidaten statt.
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt einen Unkostenbeitrag von CHF 3'500.00.
Zulassungsbedingungen
Es sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO).
Anmeldefrist
Frühlingssemester 2023: 1. November - 31. Dezember 2022 bis 16:00
Herbstsemester 2023: 1. Mai – 30. Juni 2023 bis 16:00
Frühlingssemester 2024: 1. November - 31. Dezember 2023 bis 16:00
Anmeldung
Online auf der Homepage der SGGG
www.sggg.ch
Informationen
Das Bestehen der Schwerpunktprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunktes Fetomaternale Medizin; allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Artikel
Datum
Wird von den Kandidatinnen und Kandidaten selbstständig vereinbart.
Ort
Die mündliche Prüfung findet an einem persönlich vereinbarten Termin in der Regel am aktuellen Weiterbildungsort der Kandidatin oder des Kandidaten statt.
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt einen Unkostenbeitrag von CHF 3'500.00.
Zulassungsbedingungen
Es sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO).
Anmeldefrist
Frühlingssemester 2023: 1. November - 31. Dezember 2022 bis 16:00
Herbstsemester 2023: 1. Mai – 30. Juni 2023 bis 16:00
Frühlingssemester 2024: 1. November - 31. Dezember 2023 bis 16:00
Anmeldung
Online auf der Website der SGGG
www.sggg.ch
Informationen
Das Bestehen der Schwerpunktprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunktes Gynäkologische Onkologie; allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Artikel
Datum
Wird von den Kandidatinnen und Kandidaten selbstständig vereinbart .
Ort
Die mündliche Prüfung findet an einem persönlich vereinbarten Termin in der Regel am aktuellen Weiterbildungsort der Kandidatine oder des Kandidaten statt.
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt einen Unkostenbeitrag von CHF 3'500.00.
Zulassungsbedingungen
Es sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO).
Anmeldefrist
Frühlingssemester 2023: 1. November - 31. Dezember 2022 bis 16:00
Herbstsemester 2023: 1. Mai – 30. Juni 2023 bis 16:00
Frühlingssemester 2024: 1. November - 31. Dezember 2023 bis 16:00
Anmeldung
Online auf der Website der SGGG
www.sggg.ch
Informationen
Das Bestehen der Schwerpunktprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunktes Operative Gynäkologie und Geburtshilfe; allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Artikel
Datum
Wird von den Kandidatinnen und Kandidaten selbstständig vereinbart.
Ort
Die mündliche Prüfung findet an einem persönlich vereinbarten Termin in der Regel am aktuellen Weiterbildungsort der Kandidatin oder des Kandidaten statt.
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt einen Unkostenbeitrag von CHF 3'500.00.
Zulassungsbedingungen
Es sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO).
Anmeldefrist
Frühlingssemester 2023: 1. November - 31. Dezember 2022 bis 16:00
Herbstsemester 2023: 1. Mai – 30. Juni 2023 bis 16:00
Frühlingssemester 2024: 1. November - 31. Dezember 2023 bis 16:00
Anmeldung
Online auf der Website der SGGG
www.sggg.ch
Informationen
Das Bestehen der Schwerpunktprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunktes Reproduktionsmedizin und gynäkologische Endokrinologie; allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Artikel
Datum
Wird von den Kandidatinnen und Kandidaten selbstständig vereinbart.
Ort
Die mündliche Prüfung findet an einem persönlich vereinbarten Termin in der Regel am aktuellen Weiterbildungsort der Kandidatin oder des Kandidaten statt.
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt einen Unkostenbeitrag von CHF 3'500.00.
Zulassungsbedingungen
Es sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO).
Anmeldefrist
Frühlingssemester 2023: 1. November - 31. Dezember 2022 bis 16:00
Herbstsemester 2023: 1. Mai – 30. Juni 2023 bis 16:00
Frühlingssemester 2024: 1. November - 31. Dezember 2023 bis 16:00
Anmeldung
Online auf der Website der SGGG
www.sggg.ch
Informationen
Aufgrund des Weiterbildungsprogramms, welches am 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt wurde, ist die Teilnahme an der Schwerpunktprüfung für diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten Voraussetzung für die Erlangung des Schwerpunktes für Urogynäkologie, welche ihre Weiterbildung in Urogynäkologie bis am 31. Dezember 2017 nicht abgeschlossen hatten. Es empfiehlt sich, die Facharztprüfung frühestens im letzten Jahr der reglementarischen Weiterbildung abzulegen.
SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung
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