Die Frauenheilkunde umfasst die Kerngebiete Gynäkologie, Geburtshilfe, Reproduktionsmedizin und gynäkologische Endokrinologie.
Das Fachgebiet beinhaltet die ärztliche Betreuung der Frau und erfolgt unter Berücksichtigung der psychologischen, psychosomatischen und sozialen Bedingungen von Gesundheit, Krankheit und Prävention während der verschiedenen Lebensphasen vom Kindesalter bis ins Senium. Der Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe hat Kenntnisse und Fähigkeiten, die ihn befähigen, als Primärarzt für frauenspezifische Probleme in allen Lebensphasen tätig zu sein.
Voraussetzung für die Erteilung des Facharzttitels ist eine bestandene Facharztprüfung. Sie ist in allen Fachgebieten obligatorisch. Dafür zuständig sind die Fachgesellschaften, welche die Facharztprüfungen mindestens einmal jährlich durchführen.
Datum
Basisexamen und Schlussexamen 1. Teil: Samstag, 24. Mai 2025
Schlussexamen 2. Teil: Der Prüfungstermin wird nach Rücksprache mit den Experten festgelegt
Ort
Basisexamen und Schlussexamen 1. Teil: BERNEXPO Gelände
Schlussexamen 2. Teil: wird von der Leiterin des Departements Weiter- und Fortbildung in Zusammenarbeit mit dem Sekretariat festgelegt (Regionale Prüfung)
Prüfungsgebühr
Basisexamen und Schussexamen 1. Teil: Die Fachgesellschaft erhebt einen Unkostenbeitrag von CHF 600.00.
Schlussexamen 2. Teil: Die Fachgesellschaft erhebt einen Unkostenbeitrag von CHF 2'500.00.
Zulassungsbedingungen
Es sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO).
Anmeldefrist
Basisexamen und Schlussexamen 1. Teil:
vom 1. Dezember 2024 – 28. Februar 2025 bis 16:00 Uhr
Schlussexamen 2. Teil:
Frühlingssemester 2025: 1. November 2024 - 31. Dezember 2024 bis 16:00 Uhr
Herbstsemester 2025: 1. Mai 2025 – 31. Juli 2025 bis 16:00 Uhr
Anmeldung
Online auf der Website der SGGG
www.sggg.ch
Wichtig für das Schlussexamen 2. Teil
Falls Sie sich nahtlos für das Schlussexamen 2. Teil anmelden möchten, halten Sie Ihr Dossier so weit bereit, dass es nur noch mit der Bestätigung des Schlussexamens 1. Teil ergänzt werden muss. Infos zum Anmeldeverfahren Schlussexamen 2. Teil (mündlich)
Informationen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Gynäkologie und Geburtshilfe; allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Artikel
Datum
Der Prüfungstermin wird in Absprache mit den Experten festgelegt.
Ort
Die Prüfung findet in der Regel am aktuellen Weiterbildungsort der Kandidatin oder des Kandidaten statt.
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt einen Unkostenbeitrag von CHF 3'500.00.
Zulassungsbedingungen
Es sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO).
Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunktes ist der Facharzttitel für Gynäkologie und Geburtshilfe.
Anmeldefrist
Frühlingssemester 2025: 1. November 2024 - 31. Dezember 2024 bis 16:00 Uhr
Herbstsemester 2025: 1. Mai 2025 – 30. Juni 2025 bis 16:00 Uhr
Anmeldung
Online auf der Homepage der SGGG
www.sggg.ch
Informationen
Das Bestehen der Schwerpunktprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunktes fetomaternale Medizin; allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Artikel
Datum
Der Prüfungstermin wird in Absprache mit den Experten festgelegt.
Ort
Die Prüfung findet in der Regel am aktuellen Weiterbildungsort der Kandidatin oder des Kandidaten statt.
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt einen Unkostenbeitrag von CHF 3'500.00.
Zulassungsbedingungen
Es sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO).
Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunktes sind der Facharzttitel für Gynäkologie und Geburtshilfe und der Schwerpunkt operative Gynäkologie und Geburtshilfe.
Anmeldefrist
Frühlingssemester 2025: 1. November 2024 - 31. Dezember 2024 bis 16:00 Uhr
Herbstsemester 2025: 1. Mai 2025 – 30. Juni 2025 bis 16:00 Uhr
Anmeldung
Online auf der Website der SGGG
www.sggg.ch
Informationen
Das Bestehen der Schwerpunktprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunktes Gynäkologische Onkologie; allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Artikel
Datum
Der Prüfungstermin wird in Absprache mit den Experten festgelegt.
Ort
Die Prüfung findet in der Regel am aktuellen Weiterbildungsort der Kandidatin oder des Kandidaten statt.
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt einen Unkostenbeitrag von CHF 3'500.00.
Zulassungsbedingungen
Es sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO).
Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunktes ist der Facharzttitel für Gynäkologie und Geburtshilfe.
Anmeldefrist
Frühlingssemester 2025: 1. November 2024 - 31. Dezember 2024 bis 16:00 Uhr
Herbstsemester 2025: 1. Mai 2025 – 30. Juni 2025 bis 16:00 Uhr
Anmeldung
Online auf der Webseite der SGGG
www.sggg.ch
Informationen
Wer die Weiterbildung bis 31. Dezember 2023 nicht abgeschlossen hat, muss für die Erlangung des Schwerpunktes gynäkologische Senologie in jedem Fall eine Bestätigung über die Teilnahme an der Schwerpunktprüfung vorlegen.
Datum
Der Prüfungstermin wird in Absprache mit den Experten festgelegt.
Ort
Die Prüfung findet in der Regel am aktuellen Weiterbildungsort der Kandidatin oder des Kandidaten statt.
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt einen Unkostenbeitrag von CHF 3'500.00.
Zulassungsbedingungen
Es sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO).
Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunktes ist der Facharzttitel für Gynäkologie und Geburtshilfe.
Anmeldefrist
Frühlingssemester 2025: 1. November 2024 - 31. Dezember 2024 bis 16:00 Uhr
Herbstsemester 2025: 1. Mai 2025 – 30. Juni 2025 bis 16:00 Uhr
Anmeldung
Online auf der Website der SGGG
www.sggg.ch
Informationen
Das Bestehen der Schwerpunktprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunktes Operative Gynäkologie und Geburtshilfe; allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Artikel
Datum
Der Prüfungstermin wird in Absprache mit den Experten festgelegt.
Ort
Die Prüfung findet in der Regel am aktuellen Weiterbildungsort der Kandidatin oder des Kandidaten statt.
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt einen Unkostenbeitrag von CHF 3'500.00.
Zulassungsbedingungen
Es sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO).
Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunktes ist der Facharzttitel für Gynäkologie und Geburtshilfe.
Anmeldefrist
Frühlingssemester 2025: 1. November 2024 - 31. Dezember 2024 bis 16:00 Uhr
Herbstsemester 2025: 1. Mai 2025 – 30. Juni 2025 bis 16:00 Uhr
Anmeldung
Online auf der Website der SGGG
www.sggg.ch
Informationen
Das Bestehen der Schwerpunktprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunktes Reproduktionsmedizin und gynäkologische Endokrinologie; allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Artikel
Datum
Der Prüfungstermin wird in Absprache mit den Experten festgelegt.
Ort
Die Prüfung findet in der Regel am aktuellen Weiterbildungsort der Kandidatin oder des Kandidaten statt.
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt einen Unkostenbeitrag von CHF 3'500.00.
Zulassungsbedingungen
Es sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO).
Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunktes ist der Facharzttitel für Gynäkologie und Geburtshilfe und der Schwerpunkt operative Gynäkologie und Geburtshilfe.
Anmeldefrist
Frühlingssemester 2025: 1. November 2024 - 31. Dezember 2024 bis 16:00 Uhr
Herbstsemester 2025: 1. Mai 2025 – 30. Juni 2025 bis 16:00 Uhr
Anmeldung
Online auf der Website der SGGG
www.sggg.ch
Informationen
Das Bestehen der Schwerpunktprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunktes Urogynäkologie; allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Artikel
SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung
Elfenstrasse 18, Postfach
3000 Bern 16
Tel. 031 503 06 00
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