SIWF – ärztliche Weiter- und Fortbildung
 

Handchirurgie

Die Handchirurgie befasst sich mit allen Störungen, welche die Funktion der Hand und des Handgelenkes betreffen. Sie beinhaltet die konservative und operative Behandlung von Erkrankungen, Verletzungen und deren Folgen und Fehlbildungen der oberen Extremität und umfasst alle Strukturen der oberen Extremität, namentlich die osteoartikulären, muskulotendinösen, neuralen und vaskulären Strukturen und das Integument. 

Facharztprüfung

Voraussetzung für die Erteilung des Facharzttitels ist eine bestandene Facharztprüfung. Sie ist in allen Fachgebieten obligatorisch. Dafür zuständig sind die Fachgesellschaften, welche die Facharztprüfungen mindestens einmal jährlich durchführen.

Basisexamen Chirurgie

Die Anmeldung und Informationen für das Basisexamen Chirurgie finden Sie auf www.basisexamen.ch.

Zulassungsbedingungen
Es sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). 

www.fessh.com - European Board of Hand Surgery Diploma Examination - Diploma Examination 2020

 www.fessh.com - White Book on Hand Surgery in Europe

Prüfung

Datum 
Schriftliche Prüfung: 21. März 2025
Mündliche Prüfung: 23. – 24. Juni 2025

Ort
Schriftliche Prüfung: 10.30 - 12.30 Uhr CET – online via Zoom
Mündliche Prüfung: Helsinki (Finnland)

Prüfungsgebühr
Die EBHS erhebt einen Unkostenbeitrag von Euro 550.00 (Mitglied oder Junior-Mitglied SGH) bzw. Euro 850.00 (Nicht-Mitglied SGH). Die Mitgliedschaft muss bei der Prüfungsanmeldung nachgewiesen werden.

Zulassungsbedingungen
Es sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.

Zur schriftlichen EBHS-Prüfung wird nur zugelassen, wer zudem 

  • das bestandene Basisexamen Chirurgie ausweist und 
  • ¾ des für den Titelerwerb vorgeschriebenen Operationskatalogs ausweist.

Zwingender Bestandteil der Prüfungsanmeldung ist ein Empfehlungsschreiben der Prüfungskommission der SGH zuhanden des EBHS. Hierfür muss das aktualisierte Logbuch mit den Unterschriften der Weiterbildungsstättenleiter bis spätestens am 30. Oktober 2024 an den Präsidenten der Prüfungskommission der SGH gesendet werden.

Dr. med. Mathias Häfeli
Kantonsspital Graubünden
Handchirurgie
Loëstrasse 170
7000 Chur

E-Mail: [email protected]

Sind die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, informiert die Prüfungskommission die zuständige Kommission des EBHS und lässt der Kandidatin / dem Kandidaten das zur Anmeldung notwendige Empfehlungsschreiben zukommen.

Zur mündlichen EBHS-Prüfung wird nur zugelassen, wer die schriftliche Facharztprüfung bestanden hat.

Anmeldefrist

  • 30. Oktober 2024: Einreichen der Unterlagen zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen durch Schweizerische Gesellschaft für Handchirurgie
  • 30. November 2024: Anmeldung EBHS (erfolgt online durch die Kandidatin/den Kandidaten selber unter Verwendung des vorgängig angeforderten Empfehlungsschreibens)

Anmeldung
www.fessh.com

Informationen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Handchirurgie; allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Artikel

Die Prüfung wird in zwei Teilen durch das European Board of Hand Surgery (EBHS) durchgeführt.

  • www.fessh.com - European Board of Hand Surgery Diploma Examination - Diploma Examination 2025
  •  www.fessh.com - White Book on Hand Surgery in Europe

Arbeitsplatz-basierte Assessments

Die Mindestzahl Arbeitsplatz-basierter Assessments pro Jahr beträgt vier. Deren Durchführung ist in den Logbüchern zu vermerken.

Kontakt

SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung
Elfenstrasse 18, Postfach
3000 Bern 16

Tel. 031 503 06 00
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