Die Neurologie befasst sich mit den Störungen des gesamten Nervensystems (zentrales und peripheres, somatisches und autonomes Nervensystem sowie die zu- und abführenden Gefässsysteme), der neuromuskulären Übertragung und der Muskulatur (glatte und quergestreifte). Sie setzt Kenntnisse über Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie des peripheren (einschliesslich des vegetativen) Nervensystems inklusive Muskulatur und des zentralen Nervensystems mit zu- und abführenden Blutgefässen voraus und umfasst die Lehre der Krankheiten des Nervensystems.
Voraussetzung für die Erteilung des Facharzttitels ist eine bestandene Facharztprüfung. Sie ist in allen Fachgebieten obligatorisch. Dafür zuständig sind die Fachgesellschaften, welche die Facharztprüfungen mindestens einmal jährlich durchführen.
Datum
1. Teil (schriftlich: Multiple-Choice-Prüfung in Englisch): Freitag, 30. August 2024 (14:30 Uhr bis 18:30 Uhr)
2. Teil (mündlich/praktisch): Freitag, 8. November 2024 (individuelle Zeiten)
Ort
1. Teil (schriftlich): Allresto, Bern
2. Teil (mündlich/praktisch): Kantonsspital St. Gallen
Prüfungsgebühr
Prüfungsgebühr (für schriftliche und mündlich/praktische Prüfung):
Mitglieder SAYN (Swiss Association of Young Neurologists) seit Mai 2021 oder früher: CHF 1'500.00
Mitglieder SAYN (Swiss Association of Young Neurologists) ab Juni 2021 oder später: CHF 2'250.00
Nicht-Mitglieder: CHF 2'250.00
Prüfungsgebühr (nur schriftliche Prüfung oder nur mündlich/praktische Prüfung):
Mitglieder SAYN (Swiss Association of Young Neurologists) seit Mai 2021 oder früher: CHF 800.00
Mitglieder SAYN (Swiss Association of Young Neurologists) ab Juni 2021 oder später: CHF 1'125.00
Nicht-Mitglieder: CHF 1'125.00
Für die Bezahlung der Prüfungsgebühren wird bis spätestens Ende Juni 2024 eine Rechnung zugestellt.
Zulassungsbedingungen
Es sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO).
Es empfiehlt sich, die Facharztprüfung nach Abschluss der reglementarischen Weiterbildung oder in deren letztem Jahr abzulegen. Der schriftliche Teil kann früher abgelegt werden, wobei zu beachten ist, dass der strukturierte mündliche und praktische Teil innert 3 Jahren nach der schriftlichen Prüfung absolviert werden muss (Weiterbildungsprogramm Facharzt Neurologie 4.5.1).
Anmeldefrist
1. März 2024 - 31. Mai 2024
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt ausschliesslich online auf der Website der SNG:
Facharztprüfungen – SNG (swissneuro.ch)
Folgende Dokumente müssen zusätzlich hochgeladen werden:
Kontakt
Schweizerische Neurologische Gesellschaft SNG
Office der Prüfungskommission
z.H. Valérie Noelpp
c/o IMK, Münsterberg 1
4001 Basel
Tel. 061 561 53 52
E-Mail [email protected]
Informationen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Neurologie; allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Artikel
SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung
Elfenstrasse 18, Postfach
3000 Bern 16
Tel. 031 503 06 00
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