Mit dem Erwerb des Titels Facharzt für Ophthalmologie und dem Schwerpunkt Ophthalmochirurgie soll der Kandidat sich darüber ausweisen, im Gebiet der Augenheilkunde verantwortungsbewusst, selbständig und nach den geltenden Regeln der ärztlichen Kunst und Wissenschaft tätig zu sein. Der Weiterbildungskandidat ist zum Zeitpunkt der Prüfung in der Lage, Inhalte des Lernzielkataloges fachgerecht zu behandeln und im gegenseitigen Gespräch als kompetenter Fachvertreter zu diskutieren.
Voraussetzung für die Erteilung des Facharzttitels ist eine bestandene Facharztprüfung. Sie ist in allen Fachgebieten obligatorisch. Dafür zuständig sind die Fachgesellschaften, welche die Facharztprüfungen mindestens einmal jährlich durchführen.
Datum
04.06.2021
Ort
Congress Center Kursaal in Interlaken
Prüfungsgebühr
Prüfungssprache
Englisch (beide Teile schriftlich und mündlich)
Zulassungsbedingungen
Es sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Anwendbar sind die Bestimmungen der WBP, welche am 1. Juli 2014 in Kraft gesetzt wurden. Siehe www.sog-sso.ch > Weiterbildung > Weiterbildungsprogramm Facharzt für Ophthalmologie.
Kandidaten, welche sich am 07. Mai 2021 in ihrem letzten fachspezifischen Weiterbildungsjahr für Ophthalmologie (siehe Ziffer 2.1 des Weiterbildungsprogramms) befinden, sind eingeladen sich auf der Webseite der SOG anzumelden (www.sog-sso.ch > Weiterbildung > Facharztprüfung für Ophthalmologie). Die Online-Anmeldung zur Facharztprüfung für Ophthalmologie muss via SOG-Sekretariat erfolgen. Bei einer Anmeldung direkt via EBO ist die Erlangung des Facharzttitels für Ophthalmologie nicht möglich. Die Weiterleitung der Anmeldungen der Kandidaten an die EBO erfolgt über das SOG Sekretariat.
Anmeldefrist abgelaufen
01.10.2020 – 31.10.2020
Anmeldung
Online: www.sog-sso.ch
Kontakt:
Schweizerische Ophthalmologische Gesellschaft SOG
Verwaltungssekretariat, Prüfungskommission
c/o IMK Institut für Medizin und Kommunikation AG
Anna Schmidt, Münsterberg 1, CH-4001 Basel
Tel. +41 61 561 53 51
E-Mail: fap-sog@imk.ch
Web: www.sog-sso.ch
Informationen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Ophthalmologie; allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen:
Datum
Samstag, 13. November 2021
Ort
Bern, Inselspital
Prüfungsgebühr
Zulassungsbedingungen
Es sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO).
Zur Schwerpunktprüfung wird zudem nur zugelassen, wer über einen eidgenössischen oder anerkannten Facharzttitel Ophthalmologie verfügt und mindestens ein Jahr der reglementarischen Weiterbildung für den Schwerpunkt ausweist. Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung ist ausserdem der Nachweis von mindestens 150 selbstständig durchgeführten Eingriffen gemäss Operationskatalog zum Zeitpunkt der Anmeldung (vgl. Ziffer 4.5.2 des Weiterbildungsprogramms Facharzt Ophthalmologie, Anhang 1, Schwerpunkt Ophthalmochirurgie vom 20.03.2019). Es werden maximal 125 Operationen pro Segment berücksichtigt.
Obligatorische Beilagen zur Anmeldung:
Nach Ablauf der Anmeldefrist am 20.08.2021 werden alle Anmeldungen auf Vollständigkeit geprüft. Die Anmeldung ist erst verbindlich nach Erhalt der definitiven Bestätigung/Zulassung zur Prüfung, diese erfolgt ca. Ende September 2021. Eine Rechnung zur Begleichung der Examensgebühr wird nach der definitiven Zulassung ausgestellt.
Die detaillierten Prüfungsbedingungen finden Sie im Weiterbildungsprogramm, welches auf der Website des SIWF zu finden ist.
Anmeldefrist
1. Juni - 20. August 2021
Anmeldung
Online: www.sog-sso.ch
Kontakt
Schweizerische Ophthalmologische Gesellschaft SOG
Sekretariat Prüfungskommission, Anna Schmidt
c/o IMK Institut für Medizin und Kommunikation AG
Münsterberg 1
CH-4001 Basel
Tel. 061 561 53 66
Direkt 061 561 53 51
Mail: fap-sog@imk.ch
Web: www.sog-sso.ch
Informationen
Das Bestehen der Schwerpunktprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunktes Ophthalmochirurgie ; allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen:
SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung
Nussbaumstrasse 29, Postfach
3000 Bern 16
Tel. 031 503 06 00
info