Mit dem Erwerb des Titels Facharzt für Ophthalmologie und dem Schwerpunkt Ophthalmochirurgie soll der Kandidat sich darüber ausweisen, im Gebiet der Augenheilkunde verantwortungsbewusst, selbständig und nach den geltenden Regeln der ärztlichen Kunst und Wissenschaft tätig zu sein. Der Weiterbildungskandidat ist zum Zeitpunkt der Prüfung in der Lage, Inhalte des Lernzielkataloges fachgerecht zu behandeln und im gegenseitigen Gespräch als kompetenter Fachvertreter zu diskutieren.
Voraussetzung für die Erteilung des Facharzttitels ist eine bestandene Facharztprüfung. Sie ist in allen Fachgebieten obligatorisch. Dafür zuständig sind die Fachgesellschaften, welche die Facharztprüfungen mindestens einmal jährlich durchführen.
Datum
Freitag, 16. Mai 2025
Ort
Congress Kursaal, Interlaken
Prüfungsgebühr
Prüfungssprache
Englisch
Zulassungsbedingungen
Es sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO).
Ausnahmeregelung:
Wer bereits vor dem 1. Januar 2010 in der Schweiz in Weiterbildung war und sämtliche Bedingungen des angestrebten Facharzttitels erfüllt, kann zur Facharztprüfung zugelassen werden (Art. 69, Abs. 3bis WBO).
Ärztinnen und Ärzte, welche von dieser Ausnahmeregelung profitieren möchten, müssen vor der Anmeldung zur Facharztprüfung zwingend eine Standortbestimmung beim SIWF via e-Logbuch erstellen lassen (oder Überprüfung mittels Titelgesuch), womit durch die zuständige Titelkommission rechtsverbindlich festgestellt wird, ob sämtliche Bedingungen des Programms erfüllt sind. Dies ist mit einem Schreiben der Geschäftsstelle des SIWF auszuweisen, in welchem auf die Ausnahmebestimmung von Art. 69 Abs. 3bis WBO hingewiesen wird.
Anwendbar sind die Bestimmungen des WBP vom 1. Juli 2014, letzte Revision 1. April 2020. Siehe www.sog-sso.ch > Weiterbildung > Weiterbildungsprogramm Facharzt für Ophthalmologie.
Kandidatinnen und Kandidaten, welche sich am zum Zeitpunkt der Prüfung in ihrem letzten fachspezifischen Weiterbildungsjahr für Ophthalmologie (siehe Ziffer 2.1 des Weiterbildungsprogramms) befinden, sind eingeladen sich auf der Webseite der SOG anzumelden (www.sog-sso.ch > Weiterbildung > Facharztprüfung für Ophthalmologie).
Die Online-Anmeldung zur Facharztprüfung für Ophthalmologie muss via SOG Verwaltungssekretariat erfolgen. Bei einer Anmeldung direkt via EBO ist die Erlangung des Facharzttitels für Ophthalmologie nicht möglich. Die Weiterleitung der Anmeldungen der Kandidatinnen und Kandidaten an die EBO erfolgt über das SOG Verwaltungssekretariat.
Anmeldefrist
01.10.2024 – 01.12.2024
Anmeldung
Online: www.sog-sso.ch
Kontakt
Schweizerische Ophthalmologische Gesellschaft SOG
Verwaltungssekretariat, Prüfungskommission
c/o IMK Institut für Medizin und Kommunikation AG
Anna Schmidt, Münsterberg 1, 4001 Basel
Tel. 061 561 53 51
E-Mail [email protected]
Internet www.sog-sso.ch
Informationen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Ophthalmologie; allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Artikel
Datum
Samstag, 16. November 2024
Ort
Bern, Inselspital
Prüfungsgebühr
Zulassungsbedingungen
Es sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO).
Zur Schwerpunktprüfung wird zudem nur zugelassen, wer über einen eidgenössischen oder anerkannten Facharzttitel Ophthalmologie verfügt und mindestens ein Jahr der reglementarischen Weiterbildung für den Schwerpunkt ausweist. Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung ist ausserdem der Nachweis von mindestens 150 selbstständig durchgeführten Eingriffen gemäss Operationskatalog zum Zeitpunkt der Anmeldung (vgl. Ziffer 4.5.2 des Weiterbildungsprogramms Facharzt Ophthalmologie, Anhang 1, Schwerpunkt Ophthalmochirurgie vom 03.07.2019). Es werden maximal 125 Operationen pro Segment berücksichtigt.
Obligatorische Beilagen zur Anmeldung:
Nach Ablauf der Anmeldefrist am 20.08.2024 werden alle Anmeldungen auf Vollständigkeit geprüft. Die Anmeldung ist erst verbindlich nach Erhalt der definitiven Bestätigung/Zulassung zur Prüfung, diese erfolgt ca. Ende September 2024. Eine Rechnung zur Begleichung der Examensgebühr wird nach der definitiven Zulassung ausgestellt.
Die detaillierten Prüfungsbedingungen finden Sie im Weiterbildungsprogramm, welches auf der Website des SIWF zu finden ist.
Anmeldefrist
1. Juni - 20. August 2024
Anmeldung
Online: www.sog-sso.ch
Kontakt
Schweizerische Ophthalmologische Gesellschaft SOG
Sekretariat Prüfungskommission, Anna Schmidt
c/o IMK Institut für Medizin und Kommunikation AG
Münsterberg 1
4001 Basel
Tel. 061 561 53 66
Direkt 061 561 53 51
E-Mail [email protected]
Website www.sog-sso.ch
Informationen
Das Bestehen der Schwerpunktprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunktes Ophthalmochirurgie ; allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen:
SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung
Elfenstrasse 18, Postfach
3000 Bern 16
Tel. 031 503 06 00
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