Die Oto-Rhino-Laryngologie umfasst die Abklärung, Behandlung, Prävention und Rehabilitation von Krankheiten, Verletzungen und Fehlbildungen des Ohres, der Nase, der Nasennebenhöhlen inkl. Tränenwege, der Mundhöhle, des Oro- und Hypopharynx, des Larynx, der Speicheldrüsen, der Schilddrüse, der Nebenschilddrüsen, der Schädelbasis, des Gesichtes und des Halses in jedem Alter. Im Kopf-Hals-Bereich besteht eine enge Nachbarschaft verschiedener Organsysteme, welche bei Erkrankungen und Verletzungen oft kombiniert betroffen sind. Dadurch wird die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Nachbardisziplinen in Diagnostik und Therapie zu einem wesentlichen Element des Fachgebietes.
Voraussetzung für die Erteilung des Facharzttitels ist eine bestandene Facharztprüfung. Sie ist in allen Fachgebieten obligatorisch. Dafür zuständig sind die Fachgesellschaften, welche die Facharztprüfungen mindestens einmal jährlich durchführen.
Datum und Ort
Der schriftliche Teil der Schweizer Facharztprüfung findet im Rahmen des European Board Exam statt.
Im Jahr 2021 findet aber auch letztmalig die schriftliche Prüfung in der Schweiz statt. Die Anmeldung für die Prüfungen erfolgt über die Fachgesellschaft. Als Übergangsregelung ist es 2021 möglich, an beiden Prüfungen teilzunehmen, von denen eine bestanden werden muss.
Daten
European Board Exam: 31.07.2021
Schriftliche Prüfung Schweiz: 12.11.2021 in Interlaken
Mündliche Prüfung: 04.11.2021
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt einen Unkostenbeitrag von CHF 1'200.- für beide Teile zusammen.
Zulassungsbedingungen
Es sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO).
Anmeldefrist
01.03.2021 - 31.05.2021
Anmeldung
Ab 01.03.2021 - 31.05.2021 elektronisch via Homepage www.orl-hno.ch.
Auskunft
SGORL, Schweiz. Gesellschaft für Oto-Rhino-Laryngologie, Hals- und Gesichtschirurgie
Office Prüfungskommission
c/o IMK AG
Frau Anna Schmidt
Münsterberg 1
4001 Basel
Tel. +41 61 561 53 51
Mail: fap-orl@imk.ch
Informationen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Oto-Rhino-Laryngologie; allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen:
Datum / Ort
Die Prüfungskommission bietet in Zusammenarbeit mit den Chefärzten aller anerkannten Weiterbildungsstätten (A-Kliniken) ca. 6 – 7 Prüfungsdaten pro Jahr für die Durchführung der Prüfungen an. Die Prüfung findet innerhalb von 3 – 6 Monaten nach der Anmeldung statt. Prüfungsort ist die Weiterbildungsklinik des Kandidaten.
Die Schwerpunktprüfungen sind zunächst bis September 2020 ausgesetzt.
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt eine Prüfungsgebühr von CHF 1'200.00 für beide Teile (praktischer Teil (OP) und mündlicher Teil).
Bei Wiederholung nur eines Teils beträgt die Prüfungsgebühr CHF 800.00
Zulassungsbedingungen
Es sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO).
Die Voraussetzungen zur Erlangung des Schwerpunktes Hals- und Gesichtschirurgie finden sich im Anhang 1 des Weiterbildungsprogramms für den Facharzt Oto-Rhino-Laryngologie vom 1. Januar 2013.
Anmeldefrist
Eine Anmeldung ist das ganze Jahr möglich.
Anmeldung
Elektronisch via Homepage www.orl-hno.ch.
Auskunft
Schweizerische ORL-Gesellschaft, Hals- und Gesichtschirurgie
Geschäftsstelle Prüfungskommission
c/o IMK AG
Frau Anna Schmidt
Münsterberg 1
4001 Basel
Tel. 061 561 53 51
E-Mail fap-orl@imk.ch
Informationen
Das Bestehen der Schwerpunktprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunktes für Hals- und Gesichtschirurgie; allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen:
Datum
Dezember 2020
Datum und Zeit wird individuell vereinbart
Ort
UniversitätsSpital Zürich
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt eine Prüfungsgebühr von CHF 300.—.
Zulassungsbedingungen
Es sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO).
Die Voraussetzungen zur Erlangung des Schwerpunktes Phoniatrie finden sich im Anhang 2 des Weiterbildungsprogramms für den Facharzt Oto-Rhino-Laryngologie vom 01. Januar 2013.
Anmeldefrist
31. August 2020
Anmeldung
Per E-Mail (fap-orl@imk.ch)
Kontakt:
Office Schweizerische Gesellschaft für ORL
Prüfungskommission
c/o IMK AG
Münsterberg 1
4001 Basel
Anna Schmidt
Tel. +41 61 561 53 53
E-Mail: fap-orl@imk.ch
Informationen
Das Bestehen der Schwerpunktprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunktes Phoniatrie ; allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen:
SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung
Nussbaumstrasse 29, Postfach
3000 Bern 16
Tel. 031 503 06 00
info