Der Pathologe gehört als Arzt und Vertreter einer klinischen Disziplin zu den Verantwortlichen des Gesundheitswesens. Er ist zuständig für die Untersuchung von Geweben und Zellen und erarbeitet auf dieser Grundlage eine Diagnose, erarbeitet Prognosen und führt prädiktive Untersuchungen zur Beurteilung des Ansprechens von Krankheiten auf therapeutische Massnahmen durch. Er bemüht sich um die fortlaufende Einführung neuer und die Verbesserung bestehende Untersuchungsmethoden. Zudem ist er an der Überwachung des Krankheitsverlaufs, an der Bewertung der Behandlung sowie an der Erarbeitung der Epidemiologie und Prophylaxe von Krankheiten beteiligt. Damit leistet er einen Beitrag zur Erkennung sowie Erforschung der Ursachen und Entstehungsmechanismen und der biologischen Wertigkeit von Krankheiten. Der Pathologe beteiligt sich an der Aus- und Weiter- und Fortbildung von Berufstätigen des Gesundheitswesens sowie an der Aufklärung und Gesundheitserziehung der Bevölkerung.
Voraussetzung für die Erteilung des Facharzttitels ist eine bestandene Facharztprüfung. Sie ist in allen Fachgebieten obligatorisch. Dafür zuständig sind die Fachgesellschaften, welche die Facharztprüfungen mindestens einmal jährlich durchführen.
Datum
12./13. April 2018 in Lausanne
6./7. September 2018 in Liestal
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft SGPath erhebt eine Prüfungsgebühr von CHF 300.— für Mitglieder der SGPath bzw. von CHF 450.— für Nicht-Mitglieder.
Die Prüfungsgebühr ist bei der Prüfungsanmeldung zu überweisen.
Zulassungsbedingungen
Es sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO).
Anmeldung
Prof. Dr. med. Paul Komminoth
Stadtspital Triemli
Institut für Pathologie
Frau Crista Bicker
Chefarztsekretariat
Birmensdorferstrasse 497
8063 Zürich
Tel. 044 416 53 01
E-Mail: [email protected]
Informationen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Pathologie; allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen:
Datum
14. November 2023
Ort
Institut für Pathologie, Universität Bern
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt einen Unkostenbeitrag von CHF 250.00.
Zulassungsbedingungen
Es sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO).
Anmeldefrist
15. September 2023
Anmeldung an
[email protected]
Informationen
Das Bestehen der Schwerpunktprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunktes Zytopathologie; allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Artikel
Datum
Donnerstag, 05. Mai 2022
Ort
Institut für Pathologie der Universität Bern, Murtenstrasse 31, 3008 Bern
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt einen Unkostenbeitrag von Fr. 500.—
Zulassungsbedingungen
Es sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO).
Anmeldefrist
Dienstag, 01. März 2022
Anmeldung
Prof. Dr. Med Thomas McKee
Service de Pathologie Clinique
Hôpitaux Universitaires de Genève
CMU
Rue Michel Servet 1
1206 Genève
E-Mail: [email protected]
Informationen
Das Bestehen der Schwerpunktprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunktes Molekularpathologie zum Facharzttitel Pathologie; allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen:
SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung
Elfenstrasse 18, Postfach
3000 Bern 16
Tel. 031 503 06 00
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