Die Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie umfasst die angeborenen und erworbenen chirurgischen Pathologien, die den Hautmantel und die darunterliegenden Schichten betreffen, jeglicher Lokalisation (Kopf, Rumpf, Extremitäten). Sie wird im speziellen als Wiederherstellung und Korrektur der äusseren Körperform – inkl. Gesicht und Hände – sowie der Wiederherstellung aller Funktionen definiert. Das Gebiet wird im Detail im Operationskatalog durch die geforderten Interventionen abgegrenzt.
Voraussetzung für die Erteilung des Facharzttitels ist eine bestandene Facharztprüfung. Sie ist in allen Fachgebieten obligatorisch. Dafür zuständig sind die Fachgesellschaften, welche die Facharztprüfungen mindestens einmal jährlich durchführen.
Die Anmeldung und Informationen für das Basisexamen Chirurgie finden Sie auf www.basisexamen.ch.
Zulassungsbedingungen
Es sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO).
24. November 2012 - Innsbruck (AT)
April 2013 - Brüssel (BE)
Innsbruck (AT) – 24. November 2012
Brüssel (BE) – April 2013
Prüfungsgebühr
EURO 300.—
Zulassungsbedingungen
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie
Anmeldefrist
31. Juli 2012 Innsbruck
31. Januar 2013 Brüssel
Anmeldung
www.ebopras.eu/examination.htm
E-Mail: [email protected]
Informationen
ACHTUNG: Teil 3 der Facharztprüfung (Operation) wurde seit 1. Januar 2009 aufgehoben!
SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung
Elfenstrasse 18, Postfach
3000 Bern 16
Tel. 031 503 06 00
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