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Ausbildung

Ausbildung

Wer als Ärztin oder Arzt arbeiten will, beginnt seine medizinische Laufbahn mit dem Studium der Humanmedizin. Das Medizinstudium dauert sechs Jahre und ist in ein Bachelor- und ein Masterstudium aufgeteilt. Für den Erwerb des eidgenössischen Arztdiploms muss im Anschluss an das Medizinstudium die eidgenössische Prüfung in Humanmedizin gemäss Medizinalberufegesetz MedBG erfolgreich abgelegt werden. 

Das Arztdiplom ist Voraussetzung, um eine Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt zu beginnen. Der Facharzttitel ist eine der Voraussetzungen um eine selbständige Praxistätigkeit aufnehmen zu können.

Fragen rund um das Medizinstudium – zum Beispiel in Bezug auf die Zulassung und zur Anerkennung von ausländischen Studienzeiten – beantworten die Dekanate der nachfolgend aufgeführten Fakultäten und die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (swissuniversities):​​​

​​​​​​​Die Schweizerische Medizinische Interfakultätskommission (SMIFK) hat anhand von Lernzielen die Kompetenzen definiert, über welche die Medizinstudierende am Ende der Ausbildung bzw. am ersten Tag der Weiterbildung verfügen sollen. Der frühere Lernzielkatalog (SCLO) ist 2017 durch «PROFILES» (Principal Relevant Objectives and Framework for Integrative Learning and Education in Switzerland) abgelöst worden.

Ärztinnen und Ärzte mit ausländischem Diplom

Arztdiplome aus den Mitgliedstaaten der EU müssen vor der Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit in der Schweiz von der zuständigen Medizinalberufekommission (MEBEKO) anerkannt werden.

Arztdiplome aus Drittstaaten, welche nicht anerkannt werden können, werden von der MEBEKO überprüft und – sofern die festgelegten Bedingungen erfüllt sind – ins Medizinalberuferegister (MedReg) eingetragen. Der Registereintrag ist Voraussetzung für die Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit. Für den Erwerb eines eidgenössischen Facharzttitels ist dies nicht ausreichend und das eidgenössische Arztdiplom muss erworben werden. Die Bedingungen dazu legt ebenfalls die MEBEKO fest.

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