Wiederholt hatte das SIWF in der politischen Diskussion auf die ungenügende Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung hingewiesen und griffige Massnahmen gefordert. Erst die neue Spitalfinanzierung (DRG), welche die Weiterbildung überhaupt nicht berücksichtigt, zwang Bund und Kantone zum Handeln. Im Auftrag des Dialogs «Nationale Gesundheitspolitik» (GDK/BAG) erarbeitete die neu ins Leben gerufene Plattform «Zukunft ärztliche Bildung» unter Mitwirkung des SIWF 2012 Empfehlungen, die der GDK zwei Jahre später zur Novellierung der Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung WFV dienten. Bei der Präsentation des Gesetzesentwurfes bekräftigte die GDK, dass die Versorgung der Bevölkerung langfristig mit genügend Fachärztinnen und Fachärzten sichergestellt werden müsse. Bund, Kantone und Universitäten hätten sich zu diesem Zweck vermehrt in der Weiterbildung zu engagieren. Nach Ratifizierung durch 18 Kantone ist die WFV 2022 in Kraft getreten. Damit wollen die Kantone einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Versorgung der Bevölkerung mit Fachärztinnen und Fachärzten leisten.
Die Standortkantone müssen sich mit einem Mindestbetrag von 15000 Franken pro Jahr und pro weiterzubildende Person an den Kosten der Spitäler für die Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten beteiligen. Zudem sorgt die Vereinbarung für einen Ausgleich der unterschiedlichen finanziellen Belastung unter den Kantonen.
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