Schwerpunkte gelten als Bestätigung für strukturierte und kontrollierte Weiter- bzw. Fortbildungsgänge im Bereich der klinischen und nicht klinischen Medizin, welche von ihrem Umfang oder ihrer Bedeutung her den Anforderungen eines Facharzttitels nicht genügen.
Schwerpunkte stellen eine Spezialisierung / Vertiefung innerhalb eines Fachgebietes dar oder begründen ein spezifisches ärztliches Berufsbild. Sie sind zur Ausübung einer hauptberuflichen Tätigkeit geeignet, für welche die entsprechenden Fähigkeiten Voraussetzung bilden (vgl. Art. 50 WBO).
Schwerpunktprogramme werden durch die zuständige Fachgesellschaft / Ärztegruppierung administriert.
Noch nicht nach der neuen Weiterbildungsordnung vom 1.1.2023 revidierte Schwerpunktprogramme sind im Anhang zum Facharzttitelprogramm zu finden.