Die Beschäftigung von Assistenzärztinnen und -ärzten in der Arztpraxis und vergleichbaren Institutionen setzt eine formelle Anerkennung der Weiterbildungsstättenkommission (WBSK) voraus (Anerkennung ad personam). Sämtliche Formulare für die Anerkennung stehen elektronisch zur Verfügung.
SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung
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