Rechtliche Grundlage für die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Ärztinnen und Ärzte – wie auch für die anderen universitären Medizinalberufe – bildet das Medizinalberufegesetz (MedBG). Es definiert verbindliche Ziele für die Aus- und Weiterbildung, welche mit Hilfe eines Akkreditierungssystems von den Berufsorganisationen umgesetzt werden. Das MedBG regelt überdies Zulassungsfragen und legt den Rahmen der Berufsausübung fest, unter anderem mit einem Katalog von Berufspflichten. Die konkreten Ausführungsbestimmungen sind in der Verordnung zum MedBG geregelt. Für das eidgenössische Register der universitären Medizinalberufe hat der Bundesrat eine separate Verordnung erlassen.
Das MedBG ist seit dem 1. September 2007 in Kraft. Die Revision aus dem Jahr 2015 wurde per 1. Januar 2016 bzw. 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt
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