Fähigkeitsausweise gelten als Bestätigung für strukturierte und kontrollierte Weiter- bzw. Fortbildungsgänge im Bereich der klinischen und nicht klinischen Medizin, welche von ihrem Umfang oder ihrer Bedeutung her den Anforderungen eines Facharzttitels nicht genügen. Mit Fähigkeitsausweisen können auch abgeschlossene Weiter- bzw. Fortbildungen bestätigt werden für bestimmte Untersuchungs- bzw. Behandlungsmethoden und für weitere, vor allem technische Fertigkeiten (vgl. Art. 50 WBO).