Am 1.1.2018 ist die Totalrevision im Strahlenschutz, die neue «Strahlenschutzverordnung» (StSV) mit der zugehörigen «Verordnung des EDI über die Aus- und Fortbildungen und die erlaubten Tätigkeiten im Strahlenschutz (Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung)» (StS-ABV) in Kraft gesetzt worden. Sie baut, wie die bisherige, auf dem Strahlenschutzgesetz von 1991 auf, ist in ihren Forderungen jedoch wesentlich strenger und detaillierter. Die wesentlichen Neuerungen finden sich in den Anhängen zu den Verordnungen und dort in den umfangreichen Tabellen. In der Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung (StSAV) wird insbesondere die Fortbildungspflicht explizit formuliert.
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