Die Hauptverantwortung für die Weiterbildung des ärztlichen Nachwuchses liegt bei den Leiterinnen und Leitern der anerkannten Weiterbildungsstätten. Das sind die jeweiligen Chefärztinnen und Chefärzte oder ein für die Weiterbildung bestimmter Kaderarzt. Sie müssen in erster Linie gewährleisten, dass die Assistenzärztinnen und -ärzte ihre Weiterbildung wie in den Weiterbildungsprogrammen vorgeschrieben absolvieren können.
Die Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt erfolgt an anerkannten Weiterbildungsstätten. Das sind Spitäler bzw. deren Abteilungen und Stationen, Kliniken, Institute, Spezialanstalten, Ambulatorien, Arztpraxen und weitere in der Medizin tätige Institutionen, die spezielle Kriterien erfüllen müssen.
SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung
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