Mit der zur Verleihung des Facharzttitels Angiologie geforderten Weiterbildung sollen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden, die Titelträger befähigen, auf dem Gebiet der Gefässkrankheiten (Venen, Arterien, Lymphgefässe) in eigener Kompetenz sowohl in freier Praxis als auch im stationären Bereich tätig zu sein.
Voraussetzung für die Erteilung des Facharzttitels ist eine bestandene Facharztprüfung. Sie ist in allen Fachgebieten obligatorisch. Dafür zuständig sind die Fachgesellschaften, welche die Facharztprüfungen mindestens einmal jährlich durchführen.
Erster Teil (schriftliche Prüfung)
Freitag, 8. November 2024 anlässlich der 24. Unionstagung der Schweiz. Gesellschaften für Gefässkrankheiten in Basel
Zweiter Teil (mündliche und praktische Prüfung)
Freitag, 22. November 2024 am HFR - Hôpital Cantonal, Fribourg
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt bei der Anmeldung der Kandidaten zur schriftlichen Prüfung eine Prüfungsgebühr von CHF 1'200.00, welche auch die Teilnahme an der mündlich/praktischen Prüfung beinhaltet.
Zulassungsbedingungen
Es sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO).
Anmeldefrist
1. September 2024
Anmeldung
Dr. Daniel Périard
Service d‘Angiologie
Chemin des Pensionnats 2
1700 Fribourg
Tel. 026 306 20 90
E-Mail [email protected]
Informationen
Beilagen: Curriculum vitae inkl. Weiterbildung. Eidgenössisches oder eidgenössisch anerkanntes ausländisches Arztdiplom. Angaben der mündlich/praktischen Prüfungssprache (D oder F).
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Angiologie; allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen: Artikel
Die Mindestzahl Arbeitsplatz-basierter Assessments pro Jahr beträgt vier. Deren Durchführung ist in den Logbüchern zu vermerken.
SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung
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