Mit der zur Verleihung des Facharzttitels Angiologie geforderten Weiterbildung sollen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden, die Titelträger befähigen, auf dem Gebiet der Gefässkrankheiten (Venen, Arterien, Lymphgefässe) in eigener Kompetenz sowohl in freier Praxis als auch im stationären Bereich tätig zu sein.
Voraussetzung für die Erteilung des Facharzttitels ist eine bestandene Facharztprüfung. Sie ist in allen Fachgebieten obligatorisch. Dafür zuständig sind die Fachgesellschaften, welche die Facharztprüfungen mindestens einmal jährlich durchführen.
Erster Teil (schriftliche Prüfung)
Freitag, 6. November 2020 anlässlich der 21. Unionstagung der Schweiz. Gesellschaften für Gefässkrankheiten in Interlaken
Zweiter Teil (mündliche und praktische Prüfung)
Freitag, 27. November 2020 am Inselspital in Bern
Prüfungsgebühr
Die Fachgesellschaft erhebt bei der Anmeldung der Kandidaten zur schriftlichen Prüfung eine Prüfungsgebühr von CHF 1'200.-, welche auch die Teilnahme an der mündlich/praktischen Prüfung beinhaltet.
Zulassungsbedingungen
Es sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO).
Anmeldefrist
31. August 2020
Anmeldung
Inselspital
Universitätsklinik für Angiologie
Frau Catherine Gut
3010 Bern
Tel. 031 632 30 34
E-Mail: catherine.gut@insel.ch
Informationen
Beilagen: Curriculum vitae inkl. Weiterbildung sowie Angaben der mündlich/praktischen Prüfungssprache (D oder F).
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Angiologie; allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen:
Die Mindestzahl Arbeitsplatz-basierter Assessments pro Jahr beträgt vier. Deren Durchführung ist in den Logbüchern zu vermerken.
SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung
Nussbaumstrasse 29, Postfach
3000 Bern 16
Tel. 031 503 06 00
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