Die Arbeitsmedizin befasst sich mit der Wechselwirkung zwischen den Anforderungen und Belastungen der Arbeit und ihren gesundheitlichen Auswirkungen auf den Menschen. Sie ist dabei sowohl präventiv tätig als auch in der beruflichen Rehabilitation. Ärztinnen und Ärzte handeln in der Arbeitsmedizin im Spannungsfeld zwischen ärztlich-ethischen Überzeugungen, unternehmerischen Erfordernissen und arbeitsrechtlichen Vorgaben.
Voraussetzung für die Erteilung des Facharzttitels ist eine bestandene Facharztprüfung. Sie ist in allen Fachgebieten obligatorisch. Dafür zuständig sind die Fachgesellschaften, welche die Facharztprüfungen mindestens einmal jährlich durchführen.
Datum
Donnerstag, 16. Januar 2025 + Donnerstag, 23. Januar 2025
Ort
Bern
Prüfungsgebühr
Die SGARM erhebt einen Unkostenbeitrag von CHF 300.00.
Zulassungsbedingungen
Es sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO).
Anmeldefrist
15. November 2024
Anmeldung an
Geschäftsstelle SGARM
Lerchenweg 9
2543 Lengnau
Tel. 032 653 85 48
E-Mail [email protected]
oder online unter https://sgarm.ch/wordpress/?page_id=562
Bitte legen Sie Ihrer Anmeldung ein CV bei.
Informationen
Das Beenden der theoretischen Weiterbildung (Kurse oder Studienzeit in Arbeitsmedizin) vor der Teilnahme an der Prüfung wird nahegelegt.
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Arbeitsmedizin; allfällig anwendbare Übergangsbestimmungen und Ausnahmen:
Die Mindestzahl Arbeitsplatz-basierter Assessments pro Jahr beträgt vier. Deren Durchführung ist in den Logbüchern zu vermerken.
SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung
Elfenstrasse 18, Postfach
3000 Bern 16
Tel. 031 503 06 00
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