Fähigkeitsausweise gelten als Bestätigung für strukturierte und kontrollierte Weiter- bzw. Fortbildungsgänge im Bereich der klinischen und nicht klinischen Medizin, welche von ihrem Umfang oder ihrer Bedeutung her den Anforderungen eines Facharzttitels nicht genügen. Als interdisziplinäre Schwerpunkte können nur Weiterbildungsgänge bezeichnet werden, die ein spezifisches ärztliches Berufsbild begründen und die zur Ausübung einer hauptberuflichen Tätigkeit geeignet sind (vgl. Art. 50 WBO).