Aufgrund der Covid-19 Pandemie sind zahlreiche Kurse / Kongresse sowie andere Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen, die für den Erwerb eines Facharzttitels oder Schwerpunktes notwendig sind, verschoben worden oder ganz ausgefallen.
Wenn der Facharzttitel nicht wie geplant erworben werden kann, stellen sich beispielsweise folgende Probleme:
Grundsätzlich können Facharzttitel und Schwerpunkte nur erteilt werden, wenn die entspre-chenden reglementarischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Geschäftsleitung hat am 8. April 2020 im Sinne einer Notstandregelung folgende Ausnahmebeschlüsse gefasst, welche den zuständigen Titelkommissionen zusätzliche Kompetenzen einräumen:
A) KandidatInnen, welche ihre Weiterbildung zu einem Facharzttitel oder Schwerpunkt bis spätestens Ende 2020 abgeschlossen haben und dringend auf die Erteilung des Facharzttitels oder Schwerpunktes angewiesen sind, stellen im e-Logbuch einen entsprechenden Antrag.
Wenn der Facharzttitel oder Schwerpunkt nicht erteilt werden kann, stellt die Geschäftsstelle des SIWF auf Wunsch eine Bestätigung aus, wonach sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind mit Ausnahme des unverschuldet nicht besuchten Kurses etc. Die Bestätigung dient dazu, vom Kanton eine Berufsausübungsbewilligung (unter Vorbehalt) zu erhalten oder die Voraussetzungen für eine vom Spital geplante Beförderung bzw. Lohnerhöhung zu erfüllen.
Falls trotz Bestätigung des SIWF der Kanton oder das Spital nicht bereit sind, einen Ausnahmeentscheid zu treffen, kann die Titelkommission ausnahmsweise einen provisorischen Facharzttitel oder Schwerpunkt mit der Auflage erteilen, die fehlende Belege innert einer angesetzten Frist nachzureichen. Die Diplomurkunde wird erst nach Eingang des fehlenden Nachweises abgegeben. Wird der Nachweis nicht innert Frist eingereicht, fällt die provisorische Titelerteilung dahin.
B) KandidatInnen, welche ihre Weiterbildung zu einem Facharzttitel oder Schwerpunkt nicht bis Ende 2020 vollständig abgeschlossen haben und trotzdem wissen möchten, ob ein wegen Covid-19 abgesagter Kurs / Kongress etc. durch einen anderen ersetzt werden kann, prüfen hier, wie die Praxis der Titelkommission im jeweiligen Fachgebiet gehandhabt wird.
Wer einen rechtsverbindlichen Entscheid wünscht, generiert im e-Logbuch einen Antrag der gemäss Gebührenordnung hier fakturiert wird.
Es ist mit einer Anmeldebestätigung oder anderen Beweismitteln glaubhaft darzulegen, dass der Besuch der wegen der Covid-19 Pandemie ausgefallenen Veranstaltung fest eingeplant war.
Genehmigt von der Geschäftsleitung SIWF am 8. April 2020.
SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung
Elfenstrasse 18, Postfach
3000 Bern 16
Tel. 031 503 06 00
info